Ratenschutzversicherung*.
Fahrspaß ohne finanzielles Risiko.
Die Ratenschutzversicherung übernimmt die laufenden
Finanzierungsraten der versicherten Person bei
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität und
Todesfall.
Bei wahlweisem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
übernimmt die Ratenschutzversicherung die Finanzierungsraten bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die
versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer
oder Selbständiger so besteht alternativ zur
Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen Schwere Krankheiten.
Sie kann für alle Finanzierungsverträge von Premium Financial
Services abgeschlossen werden.
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und im
Todesfall
Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ** (die gesetzliche
Lohnfortzahlung erfolgt bis zum 42. Tag).
Im Höchstfall 150.000 EUR pro Vertrag bzw. 2.500 EUR pro Monat.
Vorteile:
Finanzierung und Versicherung aus einer Hand
Ein beruhigendes Gefühl dank Absicherung Ihrer Finanzierung
Finanzielle Sicherheit
Unkomplizierte Abwicklung
Leistungen bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit bzw. Schwerer Krankheit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die
Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz
abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen
Finanzierungsraten
ab dem 43. Tag (“Karenzzeit“) bis zur Beendigung der
Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je
Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der
Finanzierung.
** Alternativ besteht Schutz gegen bestimmte Schwere
Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach
Erstdiagnose fort („Karenzzeit“), so übernimmt die
Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt
fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag.**
Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Dauer des
Finanzierungsvertrags. Gültig für Privatkunden und juristische
Personen zwischen 18 und 66 Jahren ***.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.
Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life AG,
RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken
Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der
selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer
Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz,
41460 Neuss. Maßgeblich für die Ratenschutzversicherung sind die
Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen für die
Ratenschutzversicherung.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
*** Ausgenommen Bezieher von Altersrente, Frührente sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
*** Ausgenommen Bezieher von Altersrente, Frührente sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente.